All inclusive

pro Tier/ pro Tag 8€
(inkl. Futter, Betreuung, Reinigung, Müllentsorgung)

bei Gruppen ab 4 Tieren ist der Preis verhandelbar.

Unterkünfte

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Voliere im Gartenhaus, dauerhaft offen, Zugang zum Vorplatz und zum Wachturm

kleiner Vorplatz zur Voliere  mit Anschluss an den Wachturm

Der Wachturm durch eine Röhre mit der Voliere im Gartenhaus verbunden 

Der Außenbereich ist  überdacht und kann zum Gartenhaus und zum Keller geöffnet werden 

Viele Versteck- und Spielmöglichkeiten

Große Voliere im Kellerbereich, dauerhaft offen, zusätzlich Auslauf im Keller 

Auslauf vor der Voliere im Keller

Auslauf vor der Voliere im Keller

Speiseplan

ausgewogene Fütterung

Mäuse stehen regelmässig auf dem Speiseplan

Eintagskücken als Snack für zwischendruch

gewolftes Fleisch für die Kau-faulen

Rinderherz wird von mir klein gewürfelt

es gibt von allem etwas

Hochwertiges Trockenfutter, immer zugänglich

Und auch Medikamente sind kein Problem

Tierbetreuungsvertrag

Tierbetreuungsvertrag


Name:_______________________Anschrift:______________________________________

-Tierhalter-

und

Lisa Gebele
.........., 68642 Bürstadt
-Tierpfleger-

wird ein Tierbetreuungsvertrag für folgende Tiere:

Tierart: 
Name:
Alter:
Geschlecht:
Farbe: 
Besonderheiten:
Futtergewohnheiten:

geschlossen. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

§ 1 Vertragsinhalt

Durch Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Tierpfleger zur Betreuung, Unterbringung und Versorung des Tieres. Die Betreuung erfolgt durch den Tierpfleger in dessen Haushalt, an folgener Adresse:

......., 68642 Bürstadt

Das Tier wird vom Tierhalter gebracht.

§ 2 Pflichten des Tierpflegers

Der Tierpfleger verpflichtet sich mit großer Bemühung für das Tier zu sorgen und sich nach den individuellen Bedürfnissen des Tieres zu richten. Der Tierpfleger verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu versorgen und das Tierschutzgesetzt sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Sollte der Tierpfleger innerhalb der Betreuungszeit erkranken, so hat er eine Vertretung seiner Wahl zu stellen, die die Betreuung an seiner Stelle übernimmt.

Der Tierpfleger verpflichtet sich dazu, über alle die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.

§ 3 Pflichten des Tierhalters

Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, dem Tierpfleger alle Krankheiten des Tieres rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere wenn es sich um Erkrankungen mit Ansteckungsgefahr handelt.

Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, dem Tierpfleger bei Übergabe evtl. vorliegende Gewohnheiten, Bösartigkeiten oder sonstige Eigenschaften des Tieres mitzuteilen, die für die Betreuung wichtig sein könnten.

Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, über alle die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.

§ 4 Kontaktdaten im Notfall

Sollte ein Notfall eintreten, so hat der Tierpfleger umgehend mit dem Tierhalter Kontakt aufzunehmen. Wärend seiner Betreuungszeit ist der Tierhalter folgendermaßen zu erreichen: 
TEL: __________________________
Sollte der Tierhalter nicht erreichbar sein, hat der Tierpfleger folgende Person zu kontaktieren: 
 Name: _____________________TEL:_________________________
 Diese Person ist berechtigt, Entscheidungen im Sinne des Tierhalters zu treffen.

Sollte weder der Tierhalter noch der Notfallkontakt erreichbar sein oder wird eine Erkrankung als Notfall eingeschätzt, so darf der Tierpfleger das Tier auch ohne Absprache mit dem Tierhalter in tierärztliche Behandlung geben, wenn er dies für notwendig hält.

Die durch den Tierarztbesuch anfallenden Kosten hat allein der Tierhalter zu begleichen. Dies gilt auch im Todesfall des Tieres.

§ 5 Haftung

Während des Betreuungszeitraums bleibt der Tierhalter, Tierhalter im Sinne des § 833 BGB.

Für Schäden, die das Tier während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Tierpfleger keine Haftung, ganz gleich ob dies durch Dritte, das Tier selbst oder durch höhere Gewalt geschieht. Die Haftung des Tierpflegers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für Schäden, die das Tier beim Tierpfleger oder bei Dritten anrichtet, haftet allein der Tierhalter.

§ 6 Vertragsdauer

Die Betreuung des Tieres erfolgt einmalig, und zwar vom 
____________ bis ____________. 

§ 7 Vergütung

Der Preis für die Betreuung berechnet sich aus der Tagesbetreuung, den Futterkosten und sonstigem Pflege-und Reinigungsmaterial. Demnach betragen die Betreuungskosten
____________
 
Die Zahlung erfolgt nach Absprache Bar oder per PayPal/Überweisung im Vorraus.